Mit der Agrarpolitik schafft der Bund geeignete Rahmenbedingungen, dass die Schweizer Bauernfamilien ihre Aufgaben für die Gesellschaft auch erfüllen können. Die Aufgaben der Landwirtschaft sind in der Verfassung im Artikel 104 verankert. Zu diesen Aufgaben gehören die sichere Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochstehenden Lebensmittel, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Pflege der Kulturlandschaft und die dezentrale Besiedelung des Landes.
Der Bund unterstützt vielfältige Massnahmen und passt die politischen Rahmenbedingungen fortlaufend den sich ändernden Gegebenheiten an. Hier leistet AGRIDEA einen wichtigen Beitrag, die im ländlichen Raum tätigen Personen bei der Umsetzung der Agrarpolitik zu unterstützen.
AGRIDEA analysiert und bewertet die Massnahmen, informiert die betroffenen Kreise über anstehende Reformen der Agrarpolitik und entwickelt Instrumente damit geeignete Strategien entwickelt werden können, mit veränderten Rahmenbedingungen umzugehen.
Weiterbildung
Einmal pro Jahr organisiert AGRIDEA zusammen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW eine Tagung mit agrarpolitischen Themen. Die Tagung findet in der Regel im November statt.